Dead Space Remake&Doppelpunkt; So erhalten Sie den Wishbone-Erfolg

Dead Space Remake&Doppelpunkt; So erhalten Sie den Wishbone-Erfolg

Wünsche werden wahr: Wie man „Wishbone“ im Dead Space Remake bekommt

Die Sache mit Wishbone ist, dass es vielem widerspricht, was Sie normalerweise in Dead Space tun möchten oder müssen, da das Spiel Ihnen nie genau sagt, dass es möglich ist, ein Glied mit Kinesis abzutrennen. Es funktioniert besser auf dem Schwierigkeitsgrad Schwer oder höher, wo Feinde wesentlich mehr Gesundheit haben, da Sie den Arm / das Bein eines Nekromorphs mit Schüssen schwächen müssen, bevor es möglich ist, ihn mit Kinesis abzureißen.

Der „richtige“ Weg, Wishbone zu bekommen, ist die Verwendung des Pulsgewehrs, das Sie zu Beginn von Kapitel 2 automatisch erhalten, wenn Sie das erste Mal das Medical Deck erreichen. Wenn Sie auf einen Slasher oder Spitter stoßen, frieren Sie ihn mit Stasis ein und schießen Sie dann Kugeln in seinen Arm oder sein Bein, bis er bereit zum Absturz ist.

Hören Sie an diesem Punkt auf zu schießen und drücken Sie Ihre Kinesis-Taste (standardmäßig Circle/B/F). Wenn Sie das Glied genug geschwächt haben, sollten Sie es vom Nekromorph entfernen, der Wishbone freischaltet. Seien Sie nicht überrascht, wenn dies mehrere Versuche erfordert, insbesondere wenn Sie die Schadensleistung des Impulsgewehrs verbessert haben.

Der einfache / fehlerhafte Weg, um Wishbone zu bekommen

Alternativ haben einige Spieler, wie Suzi the Sphere Hunter , eine interessante Problemumgehung für Wishbone gemeldet, die möglicherweise ein Fehler ist oder auch nicht.

Berichten zufolge können Sie Wishbone freischalten, indem Sie Ihr Kinesis-Modul verwenden, um mit einem der leeren Overalls auf Kleiderbügeln herumzuspielen, die auf der Ishimura verstreut sind, beispielsweise auf dem medizinischen Deck im Lagerraum hinter der Zero-G-Therapie. Es gibt Aufnahmen von dem Knallen des Erfolgs für Spieler, die den Ärmel eines Overalls angehoben und geworfen haben.

Wenn dies ein Fehler ist, scheint er im neuesten Patch vom 17. Februar nicht behoben worden zu sein.

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