So erhalten Sie den Winding Slitherdrake in WoW Dragonflight
Mit der Veröffentlichung des Inhaltsupdates 10.1 von WoW Dragonflight wird eine Flut von sammelbaren Reittieren zum Verzehr verfügbar. Ein solches Reittier ist der Winding Slitherdrake, ein Reittier mit einem brandneuen Modell und einer Reihe von Animationen. Normalerweise sind so einzigartige Reittiere wie diese schwer zu bekommen und erfordern oft den Abschluss schwer zu erreichender Errungenschaften oder das Töten von Schlachtzugsbossen. Der Winding Slitherdrake ist jedoch kein solches Reittier. Tatsächlich ist es eines der am einfachsten zu bekommenden. Neugierig? Dann sind Sie hier genau richtig. So erhalten Sie den Winding Slitherdrake in WoW Dragonflight.
So verdienen Sie den Winding Slitherdrake in WoW Dragonflight
The Winding Slitherdrake wird durch den Abschluss der Kampagnengeschichte von 10.1 Embers of Neltharion erhalten. Die Kampagne enthält insgesamt sieben Story-Kapitel, und Sie müssen die ersten fünf beenden, um das Reittier freizuschalten. Es ist eine der Belohnungen für den Abschluss dieser Story-Kapitel, was bedeutet, dass Sie das Reittier verdienen, wenn Sie nur durch die Hauptgeschichte voranschreiten.
Das Schlimmste vom Schlimmsten ist die fragliche Quest, die Ihnen nach Abschluss das Reittier Winding Slitherdrake einbringt. Bei dieser Quest töten Sie Overseer Xymra, einen Elite-Feind. Danach gehört das Reittier sofort dir. Der Winding Slitherdrake funktioniert ähnlich wie die anderen Dragonflight-Drachen, die früher in der Handlung gesammelt wurden , was bedeutet, dass Sie damit um die Dracheninseln herumfliegen können.
Wann kann man den Winding Slithering Drake in WoW Dragonflight bekommen?
Sie haben vielleicht bemerkt, dass die aktuelle Kampagne nicht bis zu Kapitel fünf reicht. Das liegt daran, dass sowohl Kapitel 4 als auch Kapitel 5 erst in der Woche vom 8. Mai offiziell veröffentlicht werden. Sobald wir das Reittier selbst bekommen haben, werden wir euch genau wissen lassen, wie großartig es ist, es zu haben.
Schreibe einen Kommentar