Microsoft bestätigt neuen Blue Screen of Death-Bug in Windows 11 24H2
Das neueste Upgrade auf Windows 11, bekannt als Version 24H2, führt eine umfassende Überarbeitung des Betriebssystems ein und bringt eine Reihe bekannter Probleme mit sich, darunter einige kritische, die zu Bluescreens (BSOD) führen. Als Reaktion darauf hat Microsoft die Bereitstellung des 24H2-Updates für betroffene Geräte vorübergehend gestoppt. Kürzlich ist ein weiterer Fehler ans Licht gekommen, der insbesondere auf Computern, auf denen die Anwendung Voicemeeter ausgeführt wird, zu Systemabstürzen führt.
Wie in offiziellen Microsoft-Benachrichtigungen angegeben , kann bei der Windows 11-Version 24H2 bei Kopplung mit der Voicemeeter-App ein Bluescreen-Fehler auftreten, der auf MEMORY_MANAGEMENT zurückzuführen ist. Dieses Problem ist auf Konflikte zwischen dem Treiber der App und dem Speicherverwaltungssystem von Windows zurückzuführen.
Um dieses große Kompatibilitätsproblem zu beheben, hat Microsoft Einschränkungen für das Upgrade auf Geräten eingeführt, auf denen die Voicemeeter-Anwendung installiert ist. Folglich wird Benutzern die Option zum Upgrade auf Version 24H2 über Windows Update nicht angezeigt. Microsoft rät dringend davon ab, das Update manuell über den Installationsassistenten oder das Media Creation Tool zu installieren. Durch die Deinstallation der Voicemeeter-Anwendung kann die Update-Blockierung jedoch nach einer gewissen Zeit – möglicherweise innerhalb von 24 Stunden – aufgehoben werden.
In diesem Stadium können Benutzer entweder Voicemeeter und alle zugehörigen Komponenten deinstallieren oder warten, bis VB-Audio Software eine überarbeitete Version herausbringt, die diese Kompatibilitätsprobleme behebt. Microsoft hat sich verpflichtet, Updates bereitzustellen, sobald diese verfügbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Kompatibilitätsproblem nur Systeme betrifft, auf denen Windows 11 Version 24H2 ausgeführt wird; ältere Windows 11-Versionen und Windows 10-Benutzer haben dieses spezielle Problem nicht.
Schreibe einen Kommentar