Microsoft erzielt Vergleich im Rechtsstreit mit Spielern wegen Activision Blizzard-Deal
Im Dezember 2022 reichte eine Gruppe von zehn Personen, die sich als Gamer ausgaben, eine Klage gegen Microsoft ein. Sie versuchten, den Vorschlag des Unternehmens zur Übernahme von Activision Blizzard zu blockieren, mit der Begründung, dass eine solche Übernahme den Gamern erheblich schaden und sich negativ auf die Gaming-Branche insgesamt auswirken würde.
Am Montag gab The Hollywood Reporter bekannt, dass Microsoft sich mit der Spielergruppe geeinigt hat, womit die Klage und die damit verbundenen Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Die Klage wurde „mit Vorurteil“ abgewiesen, was bedeutet, dass sie in Zukunft nicht erneut erhoben werden kann.
Während die genauen Bedingungen der Einigung zwischen Microsoft und dem Gaming-Konzern vertraulich bleiben, wurde erklärt, dass beide Parteien „ihre eigenen Kosten und Gebühren tragen“ werden.
Microsoft schloss die Übernahme von Activision Blizzard im Oktober 2023 für unglaubliche 69 Milliarden Dollar ab. In der Folgezeit verkleinerte der Technologieriese seine Gaming-Sparte erheblich und entließ im Januar rund 1.900 Mitarbeiter und im September weitere 650. Darüber hinaus schloss Microsoft im Mai drei interne Spielestudios, was eine nicht näher festgelegte Zahl von Arbeitsplätzen betraf, darunter Tango Gameworks, das später von Krafton gekauft wurde.
Obwohl die Übernahme nun abgeschlossen ist, bestehen für Microsoft noch immer Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Activision Blizzard. Die US-amerikanische Federal Trade Commission hat sich gegen den Deal ausgesprochen. Im Dezember 2023 trafen sich die beteiligten Parteien vor dem US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk in San Francisco.
Die US-Regierung behauptete, der Richter, der die einstweilige Verfügung gegen die Übernahme durch Microsoft zunächst abgelehnt hatte, habe eine falsche Entscheidung getroffen. Er hätte feststellen müssen, dass der Deal erhebliche Wettbewerbsprobleme auf dem Spielemarkt mit sich bringe. Das Berufungsgericht hat in dieser Sache noch kein Urteil gefällt, und ein Zeitplan für diese Ankündigung ist noch ungewiss.
Schreibe einen Kommentar