Neuer Bericht behauptet, Google werde die im Inkognito-Modus von Chrome gesammelten Daten löschen

Neuer Bericht behauptet, Google werde die im Inkognito-Modus von Chrome gesammelten Daten löschen

Im Jahr 2008 stellte Google die erste Betaversion seines Webbrowsers Chrome vor, die einen „Inkognito-Modus“ enthielt, der verhinderte, dass besuchte Websites im Browserverlauf aufgezeichnet wurden.

Im Jahr 2020 stand der Inkognito-Modus im Mittelpunkt einer Sammelklage. Google wurde vorgeworfen, seine Dienste Google Analytics und Google Ad Manager aktiviert zu haben, um Nutzer in Chrome und anderen Anwendungen zu verfolgen, während sie den Inkognito-Modus nutzten. Die Klage forderte Schadensersatz in Höhe von bis zu 5 Milliarden Dollar.

Im Dezember 2023 tauchten Berichte auf, dass Google in Verhandlungen über eine Einigung in dem laufenden Rechtsstreit sei, bevor es zur Verhandlung komme. Einem aktuellen Artikel des Wall Street Journal zufolge wurden Einzelheiten der Einigung bekannt gegeben.

Basierend auf dieser Geschichte hat sich Google verpflichtet, Millionen von Datenpunkten, die von Chrome-Nutzern gesammelt wurden, während sie den Inkognito-Modus nutzten, entweder zu löschen oder zu anonymisieren. Das Unternehmen muss außerdem seine offiziellen Angaben zu den Datentypen überarbeiten, die es sowohl von Chrome- als auch von Inkognito-Nutzern erhält.

Im Rahmen dieser Einigung wäre Google verpflichtet, fünf Jahre lang eine Standardeinstellung in Chrome beizubehalten, die alle Cookies von Drittanbietern blockiert. Die vom Unternehmen vorgeschlagene Implementierung seiner Privacy Sandbox könnte diesen Aspekt der Einigung jedoch irrelevant machen. Darüber hinaus muss Google auch seine offiziellen Angaben zu den Arten von Daten aktualisieren, die es von Chrome-Nutzern sammelt.

Laut einer Erklärung gegenüber dem WSJ sagte Rechtsanwalt David Boies, der die Kläger in diesem Fall vertritt:

Diese Einigung ist ein historischer Schritt, um von führenden Technologieunternehmen Ehrlichkeit und Verantwortung zu fordern.

Obwohl es einen Vergleichsplan gibt, muss dieser noch von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers genehmigt werden. Der Vergleich sieht keine Entschädigung für die Kläger vor, aber sie können individuelle Klagen gegen Google einreichen, um auf Schadensersatz zu hoffen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert